Praxis
- Verordnende Ärzte: Grundsätzlich kann sowohl der Hausarzt, als auch der Facharzt (z.B. Kinderarzt, Neurologe) Ergotherapie verordnen. (KVB.de, Kassenärztliche Vereinigung Bayern)
- Mit einem Rezept vom Arzt (Heilmittelverordnung Nr. 18) behandeln wir Erkrankungen aus den Bereichen Pädiatrie, Neurologie, Orthopädie und Handtherapie, Geriatrie und Psychiatrie
- Bei einem verordneten Hausbesuch behandeln wir Sie gerne Zuhause.
- Behandlungen sind auch in Einrichtungen und Institutionen, soweit diese das zulassen, möglich (z.B. Grundschule Pfarrkirchen).
- Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Gerne nehmen wir uns Zeit und besprechen Vorgehensweise und therapeutische Möglichkeiten mit Ihnen.
- Um eine umfassende Betreuung zu ermöglichen, können Sie sich gerne per Whatsapp oder SMS mit uns verknüpfen.